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Manchmal lässt es sich nicht vermeiden: Der Stapler muss an eine andere Betriebsstätte oder zu einem anderen Einsatzort. Aber Vorsicht: Außerhalb des Betriebsgeländes gelten andere Regeln – nämlich die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Hier erfährst du, was du beachten musst, wenn du mit dem Stapler auf öffentlichen Straßen unterwegs bist.
Voraussetzungen an dich als Fahrer
Welche Fahrerlaubnis du brauchst, hängt ab vom Gesamtgewicht, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und der Anhängerlast. Meist gilt:
- Zum Fahren eines Staplers mit Höchstgeschwindigkeit bis 6 km/h: Staplerschein
- Zum Fahren eines Staplers mit Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h: Staplerschein + Führerschein der Klasse L (kleine Zugmaschinen)
- Zum Fahren eines Staplers mit Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h: Staplerschein + Führerschein der Klasse T (große Zugmaschinen)
Voraussetzungen an den Gabelstapler
Nicht jeder Stapler ist überhaupt zugelassen, auf öffentlichen Straßen zu fahren. Dies ist den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) geregelt. Gabelstapler gelten hier als selbstfahrende Arbeitsmaschinen.
Was der Stapler vorweisen muss:
- Beleuchtung
- Blinker
- Bremslichter
- Außenspiegel
- Reifen mit Profil
- Warnbalken auf Gabelzinken
- amtliches Kennzeichen (Stapler, die baubedingt mehr 20 km/h fahren können)
Vorsicht: StVO kann auch auf Betriebsgelände gelten
Nämlich dann, wenn es als öffentlicher Verkehrsraum eingestuft wird. Das ist z. B. der Fall, wenn auf dem Betriebsgelände auch Besucher mit Privat-Pkws unterwegs sind. Gilt das Betriebsgelände als eine solche bedingt öffentliche Verkehrsfläche, müssen hier auch Straßenverkehrsordnung und Straßenverkehr-Zulassungsordnung befolgt werden.
Rauf auf den Stapler!
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