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Der Staplerschein, also der Fahrausweis zum Staplerfahren, ist die Grundvoraussetzung dafür, ein Flurförderfahrzeug wie einen Gabelstapler zu bedienen. Hier erfährst du unter anderem, was die Ausbildung beinhaltet, wer den Staplerschein bezahlt und wie lange er gültig ist.
Inhalt
- Staplerschein – Wieso brauche ich das?
- Ausbildung – Das sind die Voraussetzungen
- Ausbildung: Ablauf
- Ausbildung: Inhalte
- Ausbildung: Prüfung
- Nach der Ausbildung im Alltag
- Jährliche Auffrischung
- Zusatzausbildungen
- Ich will meinen Staplerschein machen – was tun?
- Staplerschein Kosten
- Staplerschein im Straßenverkehr
- Staplerschein im Ausland
- Staplerschein verloren – was tun?

Staplerschein – Wieso brauche ich das?
Er sieht vielleicht nicht so aus, aber der Gabelstapler ist eine Waffe. Jährlich passieren tödliche Unfälle, bei denen Fahrzeuge umkippen und die Fahrer unter sich begraben. Auch für andere Personen im Lager kann es gefährlich werden, wenn der Staplerfahrer das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß führt. Zudem besteht das Risiko der Sachbeschädigungen, entweder an der Ware selbst oder im Lager/auf dem Betriebsgelände.
Deswegen schreibt in Deutschland die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften vor, dass nur Personen mit einem Flurmittelförderschein, also dem Staplerschein, die Berechtigung zum Führen des Gabelstaplers haben.

Ausbildung – Das sind die Voraussetzungen
Den Staplerführerschein kann im Grunde jeder machen. Die Ausbildung hierzu nennt sich offiziell „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“. Einige formelle Voraussetzungen zum Staplerfahren sind:
- Du musst mindestens 18 Jahre alt sein.
- Du musst über die notwendige persönliche Eignung (körperlich, geistig, charakterlich) verfügen.
- Du brauchst eine schriftliche Beauftragung von deinem Betrieb.
- Bevor du einen Stapler Bedienen darfst, musst du vor Ort eine Unterweisung erhalten – auch, wenn du einen Staplerschein hast!
Was du sonst noch mitbringen solltest, erfährst du unter Voraussetzungen. Wusstest du übrigens, dass auch der Ausbilder gewisse Voraussetzungen erfüllen muss, um dich unterweisen zu dürfen? Er muss den Lehrgang zur Ausbildung von Flurförderzeugfahrern erfolgreich abgeschlossen und mindestens 2 Jahre Staplererfahrung gesammelt haben. Außerdem muss er Meister sein (oder mindestens für 4 Jahre eine ähnliche Funktion innehaben) und 24 Jahre oder älter sein. Du kannst also sicher sein, dass dein Ausbilder über genug Know-how verfügt, um dich optimal aufs Staplerfahren vorzubereiten.
Ausbildung: Ablauf
Die Ausbildung zum Staplerfahrer setzt sich aus folgenden Stufen zusammen:
- allgemeine Ausbildung
- innerbetriebliche Ausbildung
- Zusatzausbildung
Die Grundausbildung, also die Schulung zum Erlangen des Staplerscheins, beinhaltet einen Theorie- und einen Praxisteil, die jeweils mit einer Prüfung abgeschlossen werden. Laut Vorschrift dauert die Schulung mindestens 2 Tage, da je 10 Stunden Theorie und 10 Stunden Praxis auf dem Lehrplan stehen. Je nach Gruppengröße und Anbieter kann die Dauer variieren. Geübte Staplerfahrer können (mit Nachweis des Arbeitgebers über die Fahrpraxis) einen Schnellkurs absolvieren und den Staplerschein an einem Tag machen.
Ausbildung: Inhalte
Theorie:
- Rechtliche Grundlagen: Welche Gesetze, Ordnungen, Verordnungen und Vorschriften sind relevant?
- Unfallgeschehen: Aus Fehlern anderer lernen und Unfällen vorbeugen.
- Aufbau und Funktion von Flurförderfahrzeugen und Anbaugeräten: Nur was du verstehst, kannst du richtig bedienen.
- Antriebsarten: Welche gibt es? Wo kommen sie zum Einsatz?
- Standsicherheit & Last: Wie verhält sich der Stapler bei Anfahren und Bremsen mit Last? Welche Rolle spielt die Bodenbeschaffenheit? Welchen Einfluss haben Anbaugeräte? Wie wende ich auf schiefer Ebene? Was mache ich, wenn der Stapler kippt?
- Betrieb allgemein & Betriebsanweisungen: Was ist die angemessene Fahrgeschwindigkeit? Wie verlasse ich den Stapler? Welches Gefahrenpotenzial gibt es im Betrieb?
- Regelmäßige Prüfung: Was muss ich vor jeder Fahrt beachten? Was hat es mit der Prüfplakette auf sich?
- Umgang mit Last: Wie transportiere ich unterschiedliche Arten von Lasten? Wie be- und entlade ich Fahrzeuge?
- Sondereinsätze: Arbeitsbühnen, Anhänger, Tiefkühlbereich, Fahren im öffentlichen Raum – was muss ich beachten?
- Verkehrsregeln/Verkehrswege: Welche Regeln gelten bei Engpässen, Türen, Laderampen & Co.?
- Lastschwerpunktdiagramm: Wie ermittle ich Gewichtsverteilung und zulässige Lasten?
Praxis:
- Einweisung am Flurförderfahrzeug
- tägliche Einsatzprüfung
- Hinweise auf Gefahrstellen am Flurförderfahrzeug
- Gewöhnung an das Flurförderfahrzeug
- Verlassen des Flurförderfahrzeugs
- Fahr- & Staplerübungen
Wichtig: Nimm für die praktischen Übungen unbedingt Sicherheitsschuhe mit, um die Verletzungsgefahr zu minimieren!

Ausbildung: Prüfung
Theorie:
- schriftlich
- In Ausnahmefällen kann die Theorieprüfung mündlich erfolgen, z. B. wenn die Deutschkenntnisse des Teilnehmers nicht ausreichend sind.
- Multiple-Choice-Bogen
- unter Aufsicht
- Dauer: ca. 45 min
- bei Nichtbestehen: mündliche Nachprüfung
Praxis:
- Dauer: ca. 20 min
- enthält alle Teile der praktischen Ausbildung
- bei Nichtbestehen: Wiederholen der Prüfung
Nach der Ausbildung im Alltag
Achtung: Der Staplerschein ist die erste Stufe deiner Ausbildung. Bevor du in deinem Betrieb tatsächlich einen Gabelstapler bedienen darfst, musst du eine innerbetriebliche Einweisung erhalten. Dabei lernst du z. B.
- spezielle Funktionen des Modells, das du bedienen wirst
- welche besondere Vorschriften in deinem Betrieb gelten
Im Anschluss kannst du losstapeln. Aber, wir kennen es ja noch vom Pkw: Führerschein in der Tasche, das heißt noch lange nicht, dass man sicher unterwegs ist! Auch beim Staplerfahren gilt: Lass es langsam angehen und werde nicht übermütig! Lieber einmal mehr üben und nachfragen als dich, andere und die Ware zu gefährden. Du wirst merken, mit Zeit und Routine wirst du schnell zum Stapelgott.
Jährliche Auffrischung: Stay up-to-date
Mit dem Gabelstaplerschein hast du eine lebenslang gültige Grundbefähigung. Anders als beim Pkw-Führerschein allerdings musst du im Anschluss an einer jährlichen Unterweisung teilnehmen. Hier werden deine Kenntnisse aufgefrischt und Neuerungen erörtert. Diese Schulung dauert etwa einen halben Tag und besteht nur aus einem theoretischen Teil.
Zusatzausbildungen
Der Staplerschein Stufe 1 befähigt dich zum Fahren herkömmlicher Gabelstapler, beispielsweise Frontstapler und Seitenstapler. Für andere Flurförderfahrzeuge, Sondereinsätze oder Zusatzgeräte ist eine Zusatzausbildung der Stufe 2 oder 3 nötig. Das gilt beispielsweise für Teleskoplader, Containerstapler, Hochregalstapler und Krane.
Unser Tipp: Erwähne den Staplerschein und alle möglichen Zusatzqualifikationen unbedingt in deinem Lebenslauf. So sieht dein Chef im potenziellen neuen Job, dass du bereits die Befähigung zum Staplerfahren hast und nur noch die innerbetriebliche Ausbildung absolvieren musst – möglicherweise setzt sich das von deinen Mitbewerbern den entscheidenden Schritt ab!
Ich will meinen Staplerschein machen – was tun?
- Erkundige dich, wo und wann du deinen Staplerschein machen kannst. Sie werden von unterschiedlichen Anbietern durchgeführt, etwa DEKRA und TÜV, Fahrschulen und freiberuflichen Ausbildern, zertifizierten IAG-Ausbildungsbetrieben der DGUV oder Staplerherstellern.
- Wenn du in einem Lager arbeitest, in dem du den Staplerschein einsetzen könntest, wende dich am besten direkt an deinen Betrieb.
- Bist du auf der Arbeitssuche und der Gabelstaplerschein verbessert deine Aussichten auf Erfolg, kannst du dich an die Bundesagentur für Arbeit wenden.
Staplerschein Kosten
Was kostet der Staplerschein? Eine Pauschalantwort darauf gibt es leider nicht. Die Kosten für die Ausbildung sind abhängig von Umfang, Anbieter und Standort. Grob geschätzt belaufen sich die Kosten auf 150 bis 300 Euro. In den meisten Fällen werden die Kosten aber zum Teil oder sogar vollständig vom Betrieb oder von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Am besten fragst du an der entsprechenden Stelle einfach nach!
Staplerschein im Straßenverkehr
Mit dem Flurmittelförderschein darfst du
- in Deutschland Stapler fahren
- auf dem Betriebsgelände Stapler fahren
- auf öffentlichen Straßen Stapler fahren, sofern
- der Gabelstapler die notwendigen Voraussetzungen erfüllt (z. B. Licht, Spiegel)
- der Stapler nicht schneller fährt als 6 km/h
Fährt dein Stapler schneller, brauchst du einen Führerschein der Klasse L oder T, um auf der Straße zu fahren. Im Ausland gelten ggf. andere Bestimmungen. Informiere dich also vorab, wenn du außerhalb Deutschlands einen Stapler bedienen möchtest.
Ob du einen Pkw-Führerschein hast oder nicht, spielt für die Absolvierung der Staplerschein-Prüfung übrigens keine Rolle. Genauso hat es keine Auswirkungen auf deine Staplertätigkeit, falls du deinen Autoführerschein mal verlieren solltest (was dir aber ja selbstverständlich nie passieren wird). Auch in diesem Fall dürftest du munter weiterstapeln.

Staplerschein im Ausland
Der Flurmittelförderschein ist laut Gesetz nur in dem Land gültig, in dem du erfolgreich die Prüfung absolviert hast. Heißt also: Wenn du den Staplerschein in Deutschland gemacht hast, darfst du auch nur hier einen Stapler bedienen. Genauso gilt: Hast du dich im Ausland ausbilden lassen, darfst du dich in Deutschland nicht ans Steuer setzen, ohne die Prüfung hier erneut abzulegen.
Diese Regelung mag im ersten Moment etwas unverständlich für dich sein. Aber bedenke: Sie stellt sicher, dass sich der Kenntnisstand aller Staplerfahrer in Deutschland auf dem gleichen Niveau bewegt. Es gelten zum Teil strengere Arbeitssicherheitsauflagen als in anderen Ländern, welche vor allem den ausländischen Staplerfahrern nähergebracht werden müssen.
Staplerschein verloren – was tun?
Anders als beim Pkw-Führerschein gibt es kein zentrales Melderegister. Daher kann der Staplerschein nur von der Behörde neu ausgestellt werden, bei der du die Prüfung zum Staplerschein abgelegt hast – oder deinem aktuellen Arbeitgeber. Alternativ kannst du auch deinen alten Arbeitgeber darum bitten, dir eine Kopie deines Scheines zukommen zu lassen. Dazu musst du allerdings noch in der Personalakte auftauchen. Hat auch diese Möglichkeit keinen Erfolg, musst du die Prüfung wohl oder übel erneut absolvieren.